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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Bereitstellung des Systems Travel Token Marketplace GmbH
FAQ trifft Tech-Talk – verständlich erklärt, klar beantwortet
GTC
Inhalt
I. Allgemeine Grundlagen 3
1. Definitionen 3
2. Allgemein | Thema 4
3. Rangfolge der Verträge / Leistungsumfang 5
4. Gegenstand der PLATTFORM inkl. Suchparameter 5
II. Vertragsschluss & Rollenverteilung 5
5. Vertragsschluss mit TRAVELTOKEN 5
6. Vertragsbeziehung zwischen dem ANBIETER und dem REISEPARTNER 6
III. Nutzungsrechte & Spezielle Regelungen zum Einsatz von TOKEN 6
7. Allgemeine Informationen zum TOKEN 6
8. Nutzungsrechte des KUNDEN 7
9. Open-Source-Software und Software von Drittanbietern 8
10. Bereitstellung von UPGRADES und UPDATES, Wartungsarbeiten und Verfügbarkeit 9
11. Individuelle Dienstleistungen 9
IV. Pflichten & Verhaltensregeln 10
12. Pflichten von TRAVELTOKEN 10
13. Pflichten des REISEPARTNERS 10
14. Pflichten des ANBIETER 11
15. Sonstige Rechte und Pflichten des KUNDEN 11
16. Verbotene Angebote und Moderation 13
V. Vergütung und Zahlungsbedingungen 13
17. Preise 14
18. Rechnungsstellung/Zahlungen / Stornierung 14
VI. Gewährleistung Haftung und Support 15
19. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel 15
20. Haftung 16
21. Support | Ansprechpartner | Eskalationsstufe 16
VII. Laufzeit und Beendingung 17
22. Vertragslaufzeit, Kündigung, Sanktionen und Sperrung 17
23. Außerordentliche Kündigung 18
24. Besondere Regelungen vor dem Hintergrund des Data Act 19
VIII. Schlussbestimmungen 19
25. Änderungen dieser AGB 19
26. Vertraulichkeit 20
27. Schlussbestimmungen 21
IX. Anhang I – Moderationsrichtlinien gemäß Digital Services Act (DSA) 23
1. Definitionen
TRAVELTOKEN: Die Travel Token Marketplace GmbH, Schopenstehl 20 - 20095 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 194776 und die mit ihr verbundenen Unternehmen gemäß § 15 AktG.
PLATTFORM: Die von TRAVELTOKEN dem KUNDEN auf der Grundlage der abgeschlossenen Verträge und dieses Rahmenvertrages zur Verfügung gestellte Plattform im Sinne einer SaaS-Lösung zur Erstellung von TOKEN, die später dem ENDKUNDEN in seinem WALLET zur Verfügung gestellt werden sollen und die damit verbundenen ergänzenden Leistungen.
REISEPARTNER: Der Vertragspartner von TRAVELTOKEN im Bezug auf den Erwerb oder die Nutzung der PLATTFORM, der als Dienstleister (z.B. Reisebüro oder Reiseveranstalter) für seinen ENDKUNDEN eine Leistung bei einem ANBIETER buchen möchte, wobei die Authentifizierung der Leistungsberechtigung des ENDKUNDEN gegenüber dem ANBIETER durch das über die PLATTFORM generierte TOKEN erfolgen soll.
ANBIETER: Der Vertragspartner von TRAVELTOKEN im Hinblick auf das Angebot von buchbaren Leistungen (z.B. Fahrradverleih), die inhaltlich bestimmbar sind. Diese buchbare Leistungen werden von TRAVELTOKEN im Auftrag des ANBIETER in technische TOKEN umgewandelt, die dann von REISEPARTNERN der TRAVELTOKEN gebucht werden können und von ENDKUNDEN gegen diese Leistung beim ANBIETER eingelöst werden können.
KUNDE: Der ANBIETER und der REISEPARTNER werden gemeinsam unter dem Begriff KUNDE zusammengefasst.
PARTEIEN: TRAVELTOKEN und der jeweilige KUNDE gemeinsam.
ENDKUNDEN: Die erstellten TOKEN werden vom KUNDEN über die bei TRAVELTOKEN hinterlegten Logiken technisch an den ENDKUNDEN übertragen bzw. übergeben. Der ENDKUNDE ist hierbei der Vertragspartner des REISEPARTNER im Hinblick auf die Buchung des TOKEN beim ANBIETER. Erst durch Einlösung des TOKEN beim ANBIETER entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem ANBIETER und dem ENDKUNDEN.
TOKEN: Der Begriff TOKEN bezeichnet im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine digitale Nutzungseinheit auf Basis der Blockchain-Technologie, die ausschließlich als Utility Token fungiert und dem Inhaber den Zugang zu spezifischen Dienstleistungen, Inhalten oder Funktionalitäten innerhalb des Ökosystems der TRAVELTOKEN ermöglicht. Ein TOKEN stellt ausdrücklich kein Finanzinstrument, kein Wertpapier, kein E-Geld und keinen Anteil am Unternehmen dar; er verbrieft weder Mitbestimmungsrechte noch Ansprüche auf Dividenden, Zinsen oder sonstige Gewinnbeteiligungen. Sein Zweck erschöpft sich in der rein funktionalen Nutzung innerhalb des vorgesehenen digitalen Netzwerks, wobei der Erwerb eines TOKEN keinen Anspruch auf eine finanzielle Rendite begründet und nicht als Kapitalanlage oder Spekulationsinstrument zu verstehen ist.
WALLET: Der Begriff „WALLET“ bezeichnet eine digitale Software-Anwendung, eine Hardware-Komponente oder einen vergleichbaren technischen Dienst, der zur Verwaltung von kryptografischen Schlüsseln dient und dem KUNDEN bzw. ENDKUNDEN die Interaktion mit der Blockchain sowie die Verwaltung und Übertragung von TOKEN ermöglicht. Die WALLET fungiert hierbei lediglich als technische Schnittstelle; die TOKEN selbst werden nicht physisch in der WALLET gespeichert, sondern verbleiben als Datensätze auf dem dezentralen Ledger der jeweiligen Blockchain. Die Auswahl, Einrichtung, technische Kompatibilität sowie die sichere Verwahrung der WALLET und der zugehörigen Zugangsdaten (insbesondere Private Keys, Seed Phrases oder Passwörter) liegen in der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung des KUNDEN bzw. ENDKUNDEN. Der Anbieter hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die WALLET des Nutzers oder die darin verwalteten privaten Schlüssel.
AUFTRAGSFORMULAR: Das Auftragsformular, das zwischen dem KUNDEN und TRAVELTOKEN für die Lizenzierung von PLATTFORM und die Erbringung von Dienstleistungen durch TRAVELTOKEN gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wird.
UPDATES: Updates sind Anpassungen der PLATTFORM, die sicherstellen, dass der Gegenstand des Dienstes weiterhin vertragsgemäß ist. Dies können z.B. Sicherheitsupdates, Behebung von technischen Fehlern oder Anpassungen von UX-Elementen sein.
UPGRADES: Upgrades sind Anpassungen an der PLATTFORM, die über die Aufrechterhaltung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs hinausgehen. Upgrades umfassen z.B. neue Funktionen, die Erweiterung bestehender Funktionen und die Bereitstellung weiterer Interaktionsmöglichkeiten mit der bestehenden PLATTFORM.
SaaS-LÖSUNG: PLATTFORM, die von TRAVELTOKEN als Software as a Service (SaaS) bereitgestellt wird. Bei SaaS-Software greift der KUNDE auf die PLATTFORM über einen Webbrowser, eine speziell für die Nutzung konzipierte Schnittstelle (z.B. API) und das Internet zu. Das Hosting und die allgemeine Verwaltung der PLATTFORM und der zugehörigen Systeme erfolgt durch TRAVELTOKEN.
SLA: Ein Service Level Agreement (SLA) ist ein formeller Teil des Vertrages zwischen TRAVELTOKEN und dem KUNDEN, in dem die von TRAVELTOKEN zu erbringenden Leistungen, den zu erwartenden Leistungsumfang und die zur Messung dieser Leistung verwendeten Metriken beschrieben werden. Das SLA kann sich je nach PLATTFORM unterscheiden.
VERTRAULICHE INFORMATIONEN: "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die eine PARTEI der anderen PARTEI im Zusammenhang mit dem Vertrag in schriftlicher, mündlicher, bildlicher oder elektronischer Form mitteilt oder zur Verfügung stellt und die als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt. Hierzu gehören insbesondere Objektcodes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen TRAVELTOKEN und dem KUNDEN geschlossene Verträge im Hinblick auf die Nutzung der PLATTFORM. Der Leistungsgegenstand der PLATTFORM ergibt sich aus dem Angebot von TRAVELTOKEN.
2.2. Das Angebot von TRAVELTOKEN richtet sich im Bereich der Token Generierung und Verwaltung ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, wobei KUNDEN ausgeschlossen sind, die gemäß Ziffer IV dieser AGB gesperrt worden sind.
2.3. TRAVELTOKEN gewährt dem KUNDEN die Nutzung der jeweils aktuellen Version der lizenzierten PLATTFORM anhand der vereinbarten Leistungsbestimmungen. TRAVELTOKEN schuldet keine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des KUNDEN, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart worden.
3.1. Die folgenden AGB haben Vorrang vor anderen Vereinbarungen über die PLATTFORM oder den AGB des KUNDEN, sind jedoch dem AV-Vertrag und der individuellen Beauftragung in dieser Reihe untergeordnet.
3.2. Der Vertragspartner des KUNDEN im Hinblick auf die Generierung der TOKEN und die Bereitstellung der Plattform zur Bewerbung der Leistungen ist ausschließlich TRAVELTOKEN.
3.3. Der konkrete Umfang der nutzbaren Funktionen der PLATTFORM richtet sich nach den jeweils gebuchten Leistungspaketen und Modulen.
3.4. Die Frage, ob und in welchem Umfang Wartungs- und Supportleistungen von TRAVELTOKEN übernommen werden, richten nach den in Ziffer VI geregelten Inhalten, soweit nicht abweichend andere Bedingungen vereinbart sind
4.1. Der Gegenstand der PLATTFORM besteht in der Vermittlung und technischen Unterstützung von Leistungen zwischen ANBIETERN und REISEPARTNERN im Rahmen einer Kontakt- und Buchungsplattform.
4.2. TRAVELTOKEN stellt im Rahmen der PLATTFORM eine Umgebung zur Verfügung, auf der sich ANBIETER und REISEPARTNER registrieren und miteinander interagieren können. Die ANBIETER können dabei Leistungen einstellen und diese mittels der zur Verfügung stehenden technischen Mittel beschreiben. Der ANBIETER kann diese Informationen dann um weitere Aspekte wie z.B. Leistungsbeschreibungen und -bedingungen etc. ergänzen.
4.3. Die REISEPARTNER können über die PLATTFORM nach Leistungen der ANBIETER suchen und filtern. TRAVELTOKEN orientiert sich bei der Anzeige von Leistungen an den vom REISEPARTNER gesetzten Kriterien und den vom jeweiligen ANBIETER zur Verfügung gestellten Informationen.
4.4. Wenn ein REISEPARTNER das Angebot eines ANBIETERS beauftragen möchte, durchläuft der REISEPARTNER den Bestellprozess, der auf der PLATTFORM hinterlegt ist. Nach erfolgreicher Buchung wird das für die jeweilige Leistung generierte TOKEN dem REISEPARTNER so zur Verfügung gestellt, dass dieser das entsprechende TOKEN seinem ENDKUNDEN zur Verfügung stellen kann.
4.5. TRAVELTOKEN weist darauf hin, dass eine Überprüfung der Daten, die der ANBIETER zu der jeweiligen Leistung angegeben hat, ausschließlich von diesem stammen und weder auf die Gesetzmäßigkeit noch auf sonstige Weise validiert werden.
5.1. Der Vertragsschluss zwischen dem KUNDEN und TRAVELTOKEN kommt entweder durch Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages oder durch Registrierung auf der Plattform zustande. Die Nutzung der PLATTFORM durch KUNDEN ist grundsätzlich kostenpflichtig, soweit nicht eine kostenfreie Nutzung mit dem KUNDEN vereinbart ist.
5.2. Die Buchung von Leistungen eines ANBIETERS durch einen REISEPARTNER löst sowohl für beide KUNDEN Kosten aus. Innerhalb des in der Plattform integrierten Buchungsprozesses muss der REISEPARTNER die Buchung durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestätigen!“ [DLDjBS1] abschließen. Eingabefehler kann der REISEPARTNER über die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Durch Abschluss des Prozesses kommt die TOKEN Generierung und Übermittlung zustande.
5.3. Der ANBIETER stellt seine Leistungen innerhalb der PLATTFORM durch Bereitstellen der Pflichtinformationen und weiterer freiwilliger Informationen auf der PLATTFORM ein. Die Bereitstellung in der PLATTFORM stellt ein verbindliches Angebot an die auf der PLATTFORM registrierten REISEPARTNER dar. Fehler an der eingestellten Leistung kann der ANBIETER jederzeit innerhalb der PLATTFORM durch Nutzung der bereitgestellten Funktionen beheben.
5.4. TRAVELTOKEN behält sich das Recht vor, bestimmte Registrierungen oder Leistungsangebote von ANBITERN zurückzuweisen oder Rückgängig zu machen.
5.5. Der KUNDE ist verpflichtet, Änderungen von vertragsrelevanten Daten – insbesondere von Adress-, Bankdaten, Kontaktinformationen – unverzüglich im System zu ändern.
5.6. Der Vertrag zur Nutzung der PLATTFORM kommt zustande mit der TRAVELTOKEN.
5.7. Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit TRAVELTOKEN Übersetzungen der deutschen Sprachfassung dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellt, bleibt für die rechtliche Beurteilung die deutsche Sprachfassung dieser Nutzungsbedingungen maßgeblich.
6.1. TRAVELTOKEN ist lediglich bei der technischen Zurverfügungstellung der Buchungsmöglichkeit und der TOKEN-Generierung und Übermittlung für die zu schließenden Verträge involviert. Ein Einbezug der TRAVELTOKEN in die zwischen dem REISEPARTNER und dem ANBIETER zu schließenden Vertrag ist unzulässig. Die Abwicklung aller zwischen dem ANBIETER und dem REISEPARTNER getroffenen Verträge erfolgt – mit Ausnahme der TOKEN – außerhalb der Verantwortung von TRAVELTOKEN.
6.2. Die KUNDEN sind für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bezug auf Pflichtinformationen selbst verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen KUNDEN, sicherzustellen, dass ihre Angebote den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
6.3. TRAVELTOKEN übernimmt keine Geltendmachung von Ansprüchen aus den von dem ANBIETER und dem REISEPARTNER im Nachgang geschlossenen Verträgen.
6.4. Soweit ein ENDKUNDE sich aufgrund eines zwischen ihm und dem ANBIETER bzw. dem REISEPARTNER geschlossenen Vertrages an TRAVELTOKEN wendet, wird TRAVELTOKEN die Anfrage – soweit datenschutzrechtlich zulässig - an den jeweiligen ANBIETER oder REISEPARTNER weiterleiten bzw. den ENDKUNDEN auf die Kontaktdaten verweisen.
7.1. Der von TRAVELTOKEN generierte und bereitgestellte TOKEN stellt eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts dar, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert wird.
7.2. Der Token ist ausdrücklich als Utility-Token (Nutzungstoken) konzipiert. Er ist ausschließlich dazu bestimmt, dem ENDKUNDEN den Zugang zu einer konkreten Leistung zu verschaffen, die von dem ANBIETER vor Ort bereitgestellt wird.
7.3. Der Token verbrieft keine mitgliedschaftlichen Rechte oder schuldrechtlichen Ansprüche vermögenswerten Inhalts gegen TRAVELTOKEN, die denen eines Aktieninhabers oder Inhabers eines Schuldtitels vergleichbar sind, wie etwa Ansprüche auf dividendenähnliche Zahlungen, Zinsen oder finanzielle Rückzahlungen. Er fungiert rechtlich und wirtschaftlich ausschließlich als digitaler Gutschein für vorausbezahlte Waren oder Dienstleistungen.
7.4. Der TOKEN ist nicht für den Handel an Finanzmärkten oder multilateralen Krypto-Handelsplattformen konzipiert und darf dort nicht gelistet werden.
7.5. Der KUNDE verpflichtet sich, den TOKEN in seinem Angebot an den ENDKUNDEN nicht als Finanzinstrument oder Anlageobjekt zu bewerben. Der Token dient ausschließlich der Einlösung bei dem für die jeweilige Leistung vorgesehenen ANBIETER zu den dort jeweils eingestellten Bedingungen.
7.6. TRAVELTOKEN betreibt kein E-Geld-Geschäft. Der TOKEN wird nicht gegen gesetzliche Zahlungsmittel mit dem Ziel ausgegeben, ein unbedingtes Rückzahlungsversprechen (Rücktausch in Fiat-Währung) seitens TRAVELTOKEN zu begründen.
7.7. Die Nutzung des TOKENS ist auf ein begrenztes Netz von Dienstleistern (Limited Network der ANBIETER und PARTNER) im Rahmen bestehender Geschäftsvereinbarungen beschränkt. Der TOKEN kann ausschließlich für den Erwerb von vordefinierten Leistungen innerhalb dieses begrenzten Netzes (z.B. Fahrradvermietung des angebundenen lokalen ANBIETER) eingesetzt werden.
7.8. TRAVELTOKEN fungiert im Rahmen der Vertragsabwicklung ausschließlich als technischer Dienstleister zur Bereitstellung der IT-Infrastruktur (einschließlich Verarbeitung und Speicherung von Daten) und gelangt zu keiner Zeit in den Besitz der zu übertragenden Gelder. TRAVELTOKEN erbringt keine Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste.
7.9. Ein Vertragsverhältnis über die Erbringung der Hauptleistung durch den ANBIETER kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen REISEPARTNER und seinem ENDKUNDEN unter Zuhilfenahme des ANBIETERS zustande. TRAVELTOKEN schuldet lediglich die Bereitstellung der technischen TOKEN-Logik (Create, Mint, Send, Redeem) und übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der vor Ort gebuchten Leistung durch den ANBIETER.
8.1. TRAVELTOKEN räumt dem KUNDEN ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die PLATTFORM zeitlich begrenzt auf die Vertragslaufzeit in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Umfang des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem abgeschlossenen Vertrag und den darin festgelegten Kriterien und ist zumindest so ausgestaltet, dass der vertraglich vereinbarte Zweck erreicht werden kann.
8.2. Bei sonstigen Leistungen der TRAVELTOKEN die auf unbestimmte Zeit erworben werden, erhält der KUNDE das einfache, räumlich und zeitlich nicht begrenzte Recht an der jeweiligen Leistung zumindest in dem Umfang, dass der vertraglich vereinbarte Zweck erreicht wird.
8.3. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder Dritten in sonstiger Weise (z.B. durch Unterlizenzierung) zur Nutzung zu überlassen, wiederzugeben oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8.4. Vorschläge des KUNDEN zur Installation, Weiterentwicklung oder Erweiterung der PLATTFORM haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht, auch wenn sie in die PLATTFORM eingearbeitet werden.
8.5. TRAVELTOKEN ist berechtigt, innerhalb der PLATTFORM auf das eigene hinzuweisen. Diese Hinweise dürfen ohne Zustimmung von TRAVELTOKEN nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
8.6. Die Benutzeroberfläche der PLATTFORM darf vom KUNDEN oder einem Dritten nicht abweichend von der im System vorgesehenen Konfiguration verändert werden. Dem KUNDEN werden keine über die Systemeinstellungen hinausgehenden Bearbeitungsrechte eingeräumt. Jede urheberrechtliche Nachahmung, auch von Teilen der PLATTFORM, ist unzulässig.
8.7. Die Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit vertraglich nicht anders geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Zustimmung von TRAVELTOKEN, sofern keine Erschöpfung eingetreten ist. In allen anderen Fällen ist TRAVELTOKEN berechtigt, vom KUNDEN Auskunft über den Umfang der Nutzung durch den Dritten zu verlangen.
8.8. Der KUNDE räumt TRAVELTOKEN unentgeltlich das nicht ausschließliche, räumlich unbegrenzte und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, bereitgestellte oder hochgeladene Inhalte (z.B. Firmenlogos, Texte, Fotos) zur Erfüllung des Vertrages zu bearbeiten. Dies gilt auch für die technische Bearbeitung zur Verfügung gestellten Dateien und alle sonstigen für die Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte.
8.9. Mit dem Bereitstellen der Daten an TRAVELTOKEN bestätigt der KUNDE, dass er hinsichtlich aller übermittelten Dateien über ausreichende Rechte verfügt, um die in den vorstehenden Bestimmungen genannten Rechte einzuräumen und dass ihm keine entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt sind. Insbesondere bestätigt der KUNDE, dass er im Besitz der erforderlichen Rechte und Genehmigungen ist, um alle notwendigen Rechte an allen übermittelten Dateien zu übertragen und TRAVELTOKEN dazu zu ermächtigen, diese zu nutzen. Er bestätigt zudem, dass er über die schriftliche Zustimmung, Freigabe oder Ermächtigung jeder identifizierbaren Person verfügt. Der KUNDE haftet gegenüber TRAVELTOKEN für Schäden, die durch Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus den vorstehenden Bestimmungen entstehen (Ziffer 5.7) und stellt TRAVELTOKEN von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
8.10. Soweit die PLATTFORM von TRAVELTOKEN Daten oder Auswertungen generiert, ist TRAVELTOKEN berechtigt, die für den KUNDEN generierten Ergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen, soweit dies im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.
9.1. Soweit die PLATTFORM von TRAVELTOKEN in Teilen Code und Computerprogramme von Dritten enthält, gelten die jeweiligen Bedingungen dieser Lizenzbedingungen uneingeschränkt und zusätzlich zu den jeweiligen Lizenzbedingungen der jeweiligen PLATTFORM, wobei im Falle von Widersprüchen die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen der jeweiligen PLATTFORM haben. Der KUNDE ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Fremdsoftware einzuhalten.
9.2. TRAVELTOKEN ist berechtigt, die in die PLATTFORM integrierte Fremdsoftware zu ersetzen, sofern die Funktionalität der PLATTFORM hierdurch nicht eingeschränkt wird. Sie wird den KUNDEN über die Änderung informieren. Führt dies zu abweichenden vertraglichen Regelungen, wird TRAVELTOKEN dem KUNDEN ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
9.3. Der KUNDE darf in die PLATTFORM integrierte Fremdsoftware von TRAVELTOKEN nicht in andere Computerprogramme einbinden und nutzen, es sei denn, dies ist durch die zugrunde liegenden Lizenzbedingungen der Fremdsoftware gestattet. In diesem Zusammenhang stellt der KUNDE TRAVELTOKEN - auf erstes Anfordern - von allen Ansprüchen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung frei.
10.1. Die PLATTFORM wird von TRAVELTOKEN im Rahmen von UPDATES und UPGRADES nach eigenem Ermessen angepasst.
10.2. UPDATES im Sinne dieses Vertrages sind stets kostenfrei.
10.3. UPGRADES können nach dem Ermessen von TRAVELTOKEN kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden. Wenn TRAVELTOKEN UPGRADES nicht kostenlos zur Verfügung stellt, wird TRAVELTOKEN den KUNDEN über den Preis für eine eventuelle Freischaltung der neusten Version informieren. Der KUNDE ist nicht verpflichtet, UPGRADES zu erwerben. Entscheidet sich ein KUNDE, ein Upgrade nicht zu den angebotenen Konditionen zu lizenzieren, bleiben die Bestimmungen des bestehenden Vertrages unberührt. Dies gilt auch im Hinblick auf die Bereitstellung von kostenlosen UPDATES.
10.4. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Versionen mit einem älteren UPDATE-Stand.
10.5. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der PLATTFORM sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Beseitigung von Störungen dienen, führen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit, wenn dies aus technischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Sofern TRAVELTOKEN vorhersehbare Wartungsfenster für einzelne PLATTFORM-Komponenten oder Angebote einsetzt, wird TRAVELTOKEN den KUNDEN über die Ausfälle und Wartungsfenster informieren.
10.6. Die Verfügbarkeit der PLATTFORM beträgt 99% im Jahresdurchschnitt, einschließlich Wartungsarbeiten, wobei die Verfügbarkeit nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Kalendertage beeinträchtigt oder unterbrochen werden darf.
10.7. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der TRAVELTOKEN-PLATTFORM am Übergabepunkt des TRAVELTOKEN-Rechenzentrums zum Internet. Verfügbarkeit ist die Fähigkeit des KUNDEN, alle wesentlichen Funktionen der lizenzierten PLATTFORM zu nutzen. Als Zeiten der Verfügbarkeit der PLATTFORM gelten Wartungszeiten sowie Zeiten einer Störung unter Einhaltung der Behebungszeit. Zeiten unwesentlicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
10.8. TRAVELTOKEN behält sich das Recht vor, seine Leistungen in Bezug auf die PLATTFORM vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server von TRAVELTOKEN oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. TRAVELTOKEN wird in diesen Fällen auf die berechtigten Interessen des KUNDEN Rücksicht nehmen, z.B. durch Vorabinformationen.
11.1. Soweit individuelle Leistungen, wie z.B. Schnittstellenprogrammierung, individuelle Anpassungen, Zusatzsoftware zur Auswertung und Aufzeichnung, Automatisierungsleistungen oder die Übernahme bestehender Datenbestände in Bezug auf die PLATTFORM in Auftrag gegeben werden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
11.2. Alle individuellen Zusatzleistungen von TRAVELTOKEN gelten, sofern sie nicht gesondert aufgeführt sind, nicht als vertraglich geschuldete Leistungen im Rahmen der Nutzung der PLATTFORM.
11.3. TRAVELTOKEN wird den KUNDEN rechtzeitig auf die erwarteten Mehrleistungen hinweisen. Hat TRAVELTOKEN mit vorheriger Zustimmung Leistungen erbracht, so sind diese Leistungen vom KUNDEN nach den vereinbarten Tarifen, mangels solcher nach den üblichen Tarifen von TRAVELTOKEN, zu vergüten.
11.4. Falls die zusätzlichen Arbeiten zu Verzögerungen bei den vereinbarten Leistungen führen, wird TRAVELTOKEN den KUNDEN über die zu erwartende Verzögerung informieren.
12.1. TRAVELTOKEN stellt dem KUNDEN die lizenzierte PLATTFORM, den erforderlichen Zugang zur PLATTFORM, den Speicherplatz auf den bereitgestellten Servern und Supportleistungen in dem vertraglich geschuldeten Umfang zur Verfügung.
12.2. TRAVELTOKEN wird die Leistungen der PLATTFORM mit der für einen Softwareanbieter üblichen Sorgfalt erbringen und insbesondere die geltenden gesetzlichen, behördlichen, technischen und fachlichen Standards bei der Entwicklung und Erbringung der Leistungen einhalten.
12.3. TRAVELTOKEN wird Softwarefehler - soweit technisch möglich - unverzüglich beseitigen. Ein Softwarefehler liegt vor, wenn die PLATTFORM, die angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in sonstiger Weise nicht ordnungsgemäß arbeitet, so dass die Nutzung der PLATTFORM unmöglich oder eingeschränkt ist. Einzelheiten zur Fehlerbeseitigung finden Sie in Artikel 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beseitigung unwesentlicher Mängel liegt im Ermessen der TRAVELTOKEN.
12.4. TRAVELTOKEN führt eigenständig Backups der jeweiligen Datenbanken durch. Sofern nicht anders angegeben, werden die Backups mindestens alle 48h erstellt.
12.5. Der dem KUNDEN zugewiesene Systembereich ist vor dem Zugriff Dritter geschützt. Eine logische Trennung ist stets gewährleistet. Eine physische Trennung ist nicht geschuldet.
12.6. Etwaige gesetzliche Ansprüche des KUNDEN gegen TRAVELTOKEN bleiben von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.
13.1. Erwirbt ein ENDKUNDE, der Verbraucher ist, den TOKEN vom REISEPARTNER, so steht diesem unter Umständen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sofern dies nicht durch gesetzliche Regelungen ausgeschlossen werden kann. Der REISEPARTNER ist verpflichtet, den Endkunden im Rahmen des B2C-Vertragsschlusses ordnungsgemäß, transparent und fristgerecht über das Bestehen, die Frist und die Modalitäten dieses Widerrufsrechts zu informieren, soweit dieses einschlägig ist.
13.2. Die kaufmännische Abwicklung eines etwaigen Widerrufs (insbesondere die Rückerstattung des Kaufpreises an den ENDKUNDEN) obliegt im Innenverhältnis ausschließlich dem REISEPARTNER. TRAVELTOKEN stellt hierfür lediglich die technische Funktion zur Entwertung (Burn/Redeem) oder Rückführung des TOKEN zur Verfügung.
14.1. Der ANBIETER ist ausschließlich verantwortlich für die von ihm auf der PLATTFORM eingestellten Leistungen und Angebote und behält seine Rechte als Urheber und an allen gewerblichen Schutzrechten in Bezug auf die eingestellten Leistungen.
14.2. Wenn ein ANBIETER urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte in die PLATTFORM einstellt, räumt er TRAVELTOKEN unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung und zum Betrieb der PLATTFORM in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen. Der ANBIETER gestattet TRAVELTOKEN die Inhalte so technisch aufzubereiten, dass Sie auf der PLATTFORM veröffentlicht werden können. Das Nutzungsrecht von TRAVELTOKEN auch das Recht, die Inhalte technisch zu vervielfältigen. Weiterhin räumt der ANBIETER TRAVELTOKEN das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung an seinen Inhalten ausschließlich in dem Umfang ein, in dem wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigt und innerhalb der PLATTFORM erforderlich ist. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, an dem der ANBIETER den eingestellten Inhalt von der PLATTFORM entfernt oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufhebt.
14.3. Der ANBIETER bestätigt mit der Übertragung von Inhalten zur PLATTFORM, dass er bzgl. aller übertragenen Inhalte ausreichende Rechte besitzt, um TRAVELTOKEN die gemäß der vorangegangenen Regelungen bezeichneten Rechte zu übertragen und ihm keine entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt sind, insbesondere, dass er im Besitz der erforderlichen Lizenzen, Rechte, Genehmigungen und Bewilligungen zur Nutzung und zur Berechtigung von TRAVELTOKEN zur Nutzung sämtlicher Patente, Marken, Handelsgeheimnisse, Urheberrechte und sonstiger Schutzrechte an sämtlichen eingesendeten Inhalten ist und dass er über die schriftliche Genehmigung, Freigabe bzw. Bewilligung von jeder einzelnen identifizierbaren Person verfügt, um die Annahme und Nutzung dieser Einsendungen durch TRAVELTOKEN in der vorgenannten Art und Weise zu gewährleisten.
14.4. TRAVELTOKEN behält sich das Recht vor, Inhalte, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen auszusortieren, nicht zu veröffentlichen und ohne Mitteilung bzw. Angaben von Gründen auf der PLATTFORM und allen angeschlossenen IT-Systemen zu löschen.
14.5. Mit dem Upload von Inhalten bestätigt der ANBIETER, dass er keine Inhalte überträgt, die von Urheberrechten, Handelsgeheimnissen oder Eigentumsrechten bzw. Schutzrechten Dritter geschützt sind und keine unerwünschten oder verbotenen Inhalte gem. den vorstehenden Regelungen in Ziffer 16 beinhalten.
14.6. Der ANBIETER haftet gegenüber TRAVELTOKEN für Schäden, die dem ANBIETER durch Verstöße gegen seine sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Pflichten entstehen und stellt TRAVELTOKEN von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
15.1. Der KUNDE trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschließlich der Übertragungswege und seiner eigenen IT-Systeme.
15.2. Der KUNDE kann die Anzahl der berechtigten Nutzerzugänge zur PLATTFORM zu den von TRAVELTOKEN mitgeteilten Konditionen erhöhen oder reduzieren. TRAVELTOKEN wird dem KUNDEN die Zugangsdaten bzw. die Berechtigung für die entsprechende Anzahl von Nutzerzugängen unverzüglich nach Vertragsschluss und nach Erhalt aller notwendigen Informationen über die Nutzer in elektronischer Form übermitteln.
15.3. TRAVELTOKEN kann die Nutzung der PLATTFORM, einzelner Funktionen oder des Umfangs, in dem einzelne Funktionen der genutzt werden können, von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen, wie z.B. der Überprüfung der Zugangsdaten, der Nutzungsdauer, der Kontoart, der Zahlungshistorie oder der Vorlage bestimmter Nachweise (z.B. Identitätsnachweis, Zahlungsnachweis).
15.4. Werden im Rahmen der PLATTFORM, des AUFTRAGSFORMULARS oder sonstiger Vereinbarungen Daten oder Informationen des KUNDEN benötigt, so stellt der KUNDE TRAVELTOKEN alle Daten, Unterlagen, Materialien oder Personal zur Verfügung, die für die Durchführung vernünftigerweise erforderlich sind. Der KUNDE ist verpflichtet, diese nach der ersten Aufforderung durch TRAVELTOKEN rechtzeitig, richtig und vollständig über zur Verfügung gestellten Formate und Kanäle zur Verfügung zu stellen. Spezifische Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Darüber hinaus wird der Kunde alle Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die Erfüllung des Vertrages und eines Auftragsformulars angemessener Weise erforderlich sind.
15.5. Für die PLATTFORM stellt TRAVELTOKEN dem KUNDEN nach Einrichtung eines Benutzerkontos die Zugangsdaten zur Identifizierung und Authentifizierung der einzelnen Nutzer zur Verfügung. Der KUNDE ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die übermittelten Zugänge vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, insbesondere alle Kopien an einem geschützten Ort aufzubewahren. Die Nutzung eines Nutzerkontos durch mehrere natürliche Personen (Account-Sharing) ist nicht gestattet.
15.6. Die KUNDEN verpflichten sich sicherzustellen, dass vertraglich gegenüber dem ENDKUNDEN vereinbart wird, dass die tatsächliche Verfügungsgewalt über den TOKEN (nachweisbar durch Vorweisen der TOKEN-Inhaberschaft im WALLET) zur Inanspruchnahme der vor Ort gebuchten Leistung legitimiert. Der ANBIETER wird durch die Erbringung der Leistung an den jeweiligen Inhaber des TOKENS im Wallet von seiner Leistungspflicht vollständig befreit (befreiende Leistung).
15.7. Der KUNDE ist für die Datensicherung der mit der jeweiligen PLATTFORM erzielten Ergebnisse verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder geschuldet ist. Der KUNDE hat auch seine eigenen Systeme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für die mit dem System verbundenen Sicherheitsmaßnahmen.
15.8. Der KUNDE verpflichtet sich, die von TRAVELTOKEN zur Verfügung gestellte PLATTFORM nicht in eine andere Codeform umzuwandeln oder Änderungen am Code der jeweiligen PLATTFORM vorzunehmen, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig.
15.9. Wenn der KUNDE den in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt und dies nachweislich zu einem Mehraufwand für TRAVELTOKEN geführt hat, ist TRAVELTOKEN berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten dem KUNDEN in Rechnung zu stellen, wenn den KUNDEN ein Verschulden trifft. TRAVELTOKEN ist in einem solchen Fall ferner berechtigt, die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung auszusetzen.
15.10. Der ANBIETER ist verpflichtet TRAVELTOKEN unverzüglich per E-Mail über einen vermuteten Missbrauch der Zugangsdaten zur PLATTFORM zu informieren, um eine Sperrung des Zugangs zur PLATTFORM zu veranlassen. Der ANBIETER haftet auch für Dritte, die befugt oder unbefugt Leistungen über sein Benutzerkonto nutzen oder genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der ANBIETER eine unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem ANBIETER obliegt der Nachweis, dass er eine solche Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat.
16.1. Es liegt in der Verantwortung des ANBIETERS sicherzustellen, dass die von ihm onlinegestellten Inhalte einschließlich der verwendeten Bilder allen rechtlichen Anforderungen genügen und keine Rechte Dritter verletzen. Hierunter fallen grundsätzlich alle Informationen, Dateien, Bilder und sonstige Upload, die der KUNDE an PLATTFORM übermittelt.
16.2. Gesetzwidrige, regelwidrige oder sittenwidrige Angebote sind untersagt. TRAVELTOKEN kann für Inhalte zusätzliche Bedingungen festlegen.
16.3. Der Missbrauch der PLATTFORM ist untersagt, insbesondere: Netzstörungen, Schutzrechtsverletzungen, Straftaten (u. a. gemäß StGB), Verstöße gegen Jugendschutz (JmStV) oder das Angebot illegaler Leistungen.
16.4. Verboten sind Unwahrheiten sowie Inhalte, die diskriminierend, hasserfüllt, gewaltverherrlichend, pornographisch, ehrverletzend oder anderweitig rechtswidrig sind.
16.5. Aktivitäten, die die Infrastruktur überlasten oder die Plattformnutzung stören, sind untersagt. Bei Missbrauch droht zivil- und strafrechtliche Verfolgung.
16.6. Die Weitergabe von Inhalten, das Framing von Seiten, der PLATTFORM oder automatisiertes Datenauslesen (Screenscraping, Crawler) ist ohne Zustimmung untersagt.
16.7. Urheber- und Markenhinweise in den Plattform-Inhalten dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
16.8. Der ANBIETER hat es zu unterlassen, die Suchfunktionen der PLATTFORM unzulässig zu beeinflussen, z.B. indem Markennamen, Unternehmenskennzeichen oder andere Suchbegriffe missbräuchlich eingefügt werden. Die Beschreibung der Leistung sowie die dabei verwendeten Bilder müssen sich ausschließlich auf das konkrete Angebot beziehen.
16.9. Der ANBIETER muss auf gesetzliche Leistungsanforderungen hinweisen; der REISEPARTNER hat diese Informationen an den Endkunden weiterzuleiten.
16.10. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass einzelne Leistungen und Inhalte des ANBIETER nicht unmittelbar nach dem Einstellen in die Plattform aufgefunden werden können.
16.11. Die Nutzung unautorisierter Gütesiegel oder Symbole ist untersagt. TRAVELTOKEN behält sich das Recht vor, die Nutzung einzelner Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstiger Symbole von Dritten auf der PLATTFORM zu untersagen.
16.12. Die KUNDEN sind dafür verantwortlich, auf der PLATTFORM einsehbare Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von der PLATTFORM unabhängigen Speichermedium zu archivieren. TRAVELTOKEN selbst wird keine Maßnahmen zur Speicherung der entsprechenden Informationen vornehmen.
16.13. Ergänzend gelten die Moderationsrichtlinien gemäß Ziffer IX.
17.1. Alle von der TRAVELTOKEN angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Alle Beträge und Gebühren, die angegeben oder erwähnt werden, sind in Euro zu zahlen. Die Mehrwertsteuer wird der direkten Schuld oder der Rechnung des KUNDEN zum entsprechenden Satz hinzugerechnet, falls anwendbar.
17.2. Der KUNDE zahlt an TRAVELTOKEN eine Vergütung, die sich an dem gebuchten Leistungspaket der TRAVELTOKEN-PLATTFORM orientiert. Die Vergütung bestimmt sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung und/oder Preisliste von TRAVELTOKEN, die dem Auftrag zugrunde liegen.
18.1. TRAVELTOKEN stellt bei Verträgen die vertraglich geschuldete Vergütung nach Ablauf eines Monats als Sammelrechnung bis zum 15. des Folgemonats in Rechnung.
18.2. Die vertraglich geschuldete Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung fällig.
18.3. Als Zahlungsart zwischen dem KUNDEN und TRAVELTOKEN gilt die Zahlung mittels Überweisung auf das Geschäftskonto von TRAVELTOKEN vereinbart, sofern nicht Zahlung per Lastschrift vereinbart ist. Ist eine Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, erteilt der KUNDE TRAVELTOKEN auf erstes Anfordern ein SEPA-Basismandat.
18.4. TRAVELTOKEN ist ab Fälligkeit der Vergütung berechtigt Zinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen für Unternehmer im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.
18.5. Reichen die vom KUNDEN geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung aller Schulden aus, so wird die älteste Schuld getilgt, auch wenn der KUNDE etwas anderes bestimmt hat. Sind bereits Zinsen und/oder Kosten entstanden, so werden abweichend von Satz 1 Zahlungen, die nicht zur Tilgung der Gesamtschuld ausreichen, zunächst auf die ältesten Kosten, dann auf die ältesten Zinsen und erst dann auf die Hauptleistung angerechnet.
18.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von der TRAVELTOKEN bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit von der TRAVELTOKEN bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht zulässig.
18.7. Wenn TRAVELTOKEN die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum erhalten hat, behält sich TRAVELTOKEN unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel das Recht vor, die Benutzerkonten des Kunden und den Zugang zu allen oder einem Teil der Produkte oder Dienstleistungen zu sperren. TRAVELTOKEN ist nicht verpflichtet, die Produkte oder Dienstleistungen ganz oder teilweise zu erbringen, solange die betreffende(n) Rechnung(en) unbezahlt bleiben.
18.8. TRAVELTOKEN kann den zugrunde liegenden Preis auf der Grundlage der Preisentwicklung für "Content: Datenverarbeitung, Hosting und verbundene Dienstleistungen" (Kennziffer: CPA08-6311) des Statistischen Bundesamtes (abrufbar unter: https://www-genesis.destatis.de/) zum 1. Januar eines jeden Jahres anpassen. Maßgeblich ist die Veränderung zum letzten Anpassungszeitpunkt bzw. bei der ersten Anpassung der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. TRAVELTOKEN wird die Anpassung des Entgelts mindestens einen Monat vorher bekannt geben.
18.9. Weitere Regelungen zur Vergütung, der Abrechnung, zu Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten ergeben sich aus dem AUFTRAGSFORMULAR und den dort enthaltenen besonderen Bestimmungen für die jeweils PLATTFORM.
18.10. Der KUNDE ist verpflichtet, TRAVELTOKEN seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Wenn der KUNDE TRAVELTOKEN seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mitteilt, ist TRAVELTOKEN berechtigt, die Umsatzsteuer bei der Rechnungsstellung zu berechnen.
18.11. Der KUNDE ist verpflichtet, TRAVELTOKEN alle für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere die Angabe einer empfangsbereiten E-Mail-Adresse.
19.1. Bei SaaS-LÖSUNGEN gewährleistet TRAVELTOKEN, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der SaaS- LÖSUNG während der Laufzeit des Vertrages erhalten bleibt und dass der vertragsgemäßen Nutzung der SaaS- LÖSUNG keine Rechte Dritter entgegenstehen. TRAVELTOKEN wird Sach- und Rechtsmängel der SaaS-SOLUTION innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. TRAVELTOKEN kann die Nachbesserungspflicht auch dadurch erfüllen, dass sie UPDATES mit einer automatischen Installationsroutine auf ihrer Homepage zum Download bereitstellt und dem KUNDEN telefonische Unterstützung bei der Lösung etwaiger Installationsprobleme anbietet.
19.2. Für PLATTFORM, die keine SaaS-LÖSUNG ist, leistet TRAVELTOKEN Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit und dafür, dass der KUNDE die PLATTFORM ohne Verletzung von Rechten Dritter nutzen kann. Die Mängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die PLATTFORM in einer Hard- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die nicht den von TRAVELTOKEN gestellten Anforderungen entspricht oder für Änderungen und Modifikationen, die der KUNDE an der PLATTFORM vorgenommen hat, ohne hierzu durch Gesetz, diesen Vertrag oder aufgrund vorheriger schriftlicher Zustimmung, von TRAVELTOKEN berechtigt zu sein.
19.3. Der KUNDE hat die PLATTFORM, bei der es sich nicht um eine SaaS-LÖSUNG handelt, unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese bei Vorliegen unverzüglich TRAVELTOKEN anzuzeigen, andernfalls ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn ein solcher Mangel später entdeckt wird. Es gilt § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB).
19.4. Bei PLATTFORM, die keine SaaS-LÖSUNG darstellt, ist TRAVELTOKEN bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels ("Nachbesserung") oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung hat der KUNDE ggf. eine neue Version der PLATTFORM zu akzeptieren, sofern dies nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt. Bei Rechtsmängeln wird TRAVELTOKEN nach eigener Wahl dem KUNDEN eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so ändern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
19.5. TRAVELTOKEN ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des KUNDEN zu erbringen. TRAVELTOKEN kommt der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung auch dadurch nach, dass TRAVELTOKEN UPDATES mit einer automatischen Installationsroutine auf ihrer Homepage zum Download bereitstellt und dem KUNDEN telefonischen Support zur Lösung etwaiger Installationsprobleme anbietet.
19.6. Das Recht des AUFTRAGGEBERS, bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Bei nur unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
19.7. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln verjähren - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen - in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt beim Verkauf auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, beim Verkauf im Wege des Downloads aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich.
19.8. Besteht zwischen den PARTEIEN ein Wartungsvertrag, so richtet sich die Frist zur Mängelbeseitigung nach den in diesem Wartungsvertrag festgelegten Fristen.
19.9. Der KUNDE ist verpflichtet, TRAVELTOKEN Mängel an der PLATTFORM unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
20.1. Für Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz „vergeblicher Aufwendungen" (§ 284 BGB) gegen TRAVELTOKEN gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieses Artikels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung von TRAVELTOKEN nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG) und von TRAVELTOKEN abgegebene Garantien bleiben unberührt.
20.2. TRAVELTOKEN haftet für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TRAVELTOKEN, der Mitarbeiter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TRAVELTOKEN beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
20.3. TRAVELTOKEN haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TRAVELTOKEN, der Mitarbeiter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TRAVELTOKEN beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
20.4. Für fahrlässige Verstöße, die nicht unter Ziffer 20.3 TRAVELTOKEN, wenn TRAVELTOKEN eine wesentliche Vertragspflicht, d.h., eine Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht) fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist in solchen Fällen auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, d.h., auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
20.5. In allen anderen Fällen haftet TRAVELTOKEN nicht.
21.1. TRAVELTOKEN wird einen Support-Service für Anfragen des KUNDEN bezüglich der TRAVELTOKEN-PLATTFORM einrichten. Anfragen können über die auf der TRAVELTOKEN-Website angegebenen Supportkanäle zu den dort angegebenen Zeiten gestellt werden.
21.2. Supportanfragen werden immer in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
21.3. Zur Kanalisierung der erforderlichen Kommunikation - insbesondere bei Störungen in der Servicestruktur - benennen die PARTEIEN jeweils einen Hauptansprechpartner (Key-User), der für die jeweilige PARTEI verbindliche Erklärungen abgeben kann oder solche Erklärungen herbeiführen kann, nachdem der Key-User der anderen PARTEI ihn über eine Situation und die Notwendigkeit einer Entscheidung über die von der TRAVELTOKEN bereitgestellten Supportkanäle informiert hat (siehe SLA).
21.4. Der KUNDE muss bei der Beschreibung, Isolierung, Identifizierung und Meldung von Fehlern die von TRAVELTOKEN bereitgestellten Anweisungen befolgen.
21.5. Der KUNDE hat seine Störungsmeldungen und Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu spezifizieren und - sofern ein Key-User benannt wurde - über die von TRAVELTOKEN kommunizierten Supportkanäle zu übermitteln.
21.6. Bei SaaS-LÖSUNGEN ist allein der KUNDE dafür verantwortlich, die für die Nutzung der jeweiligen SaaS-LÖSUNG erforderlichen Systemvoraussetzungen auf den von seinen Nutzern eingesetzten IT-Systemen zu schaffen, insbesondere kompatible Browser bereitzustellen und ggf. erforderliche Plug-Ins zu installieren. Erwirbt der KUNDE eine PLATTFORM, so hat er die von TRAVELTOKEN mitgeteilten Mindestanforderungen für seine Systeme sicherzustellen.
21.7. TRAVELTOKEN hat einen zentralen Ansprechpartner für Behörden und Nutzer geschaffen. Diese kann unter info@travel-token.net kontaktiert werden.
22.1. Die Vertragslaufzeit des Hauptvertrages ist zeitlich unbegrenzt und für jede Partei mit einer Frist von einem drei Monaten kündbar.
22.2. Das Recht zur vorläufigen Sperrung eines KUNDEN oder einer fristlosen Kündigung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
22.3. Soweit eine Sperrung oder Einschränkung erfolgt, wird TRAVELTOKEN dem KUNDEN die Gründe hierfür auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Der KUNDE kann mit dem TRAVELTOKEN in Kontakt treten um die Gründe der Sperrung oder Einschränkung zu besprechen. TRAVELTOKEN wird auf Anfrage des KUNDEN innerhalb von 7 Werktagen zu den Anmerkungen des KUNDEN Stellung nehmen.
22.4. Falls konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein KUNDE gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter und/oder diese Nutzungsbedingungen verletzt hat, behält sich TRAVELTOKEN z.B. zum Schutz von Nutzern, anderen KUNDEN oder Dritten vor betrügerischen Aktivitäten und/oder gesundheitlichen Schäden das Recht vor, die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen:
22.4.1. Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten;
22.4.2. Verwarnung des KUNDEN;
22.4.3. Verzögerung der Veröffentlichung von Inhalten;
22.4.4. Einschränkung der Nutzung von PLATTFORM;
22.4.5. Vorläufige Sperrung des Nutzerkontos eines KUNDEN für bis zu drei Kalendermonate;
22.4.6. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. Ziffer 23;
22.5. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt TRAVELTOKEN die berechtigten Interessen des betroffenen KUNDEN, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der KUNDE den Verstoß nicht verschuldet hat.
22.6. TRAVELTOKEN kann einen KUNDEN endgültig von der Nutzung der PLATTFORM ausschließen (fristlose Kündigung), wenn
22.6.1. die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen KUNDEN oder Dritter geboten ist;
22.6.2. er über PLATTFORM illegale oder bewusst rechtswidrige Inhalte und Leistungen anbieten möchte;
22.6.3. er falsche Kontaktdaten hinterlegt hat und diese nach Aufforderung nicht oder mehrmals nachweislich falsch korrigiert;
22.6.4. er sein Konto auf einen Dritten übertragen hat oder Dritten hierzu Zugang gewährt;
22.6.5. er andere KUNDEN oder den BETREIBER in erheblichem Maße schädigt;
22.6.6. er wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen oder andere Vereinbarungen mit TRAVELTOKEN verstößt;
22.6.7. ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
22.7. Nachdem ein KUNDE endgültig durch eine fristlose Kündigung gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Nutzerkontos, soweit nicht die Gründe die zur Sperrung geführt haben nachträglich wegfallen oder sich als falsch herausgestellt haben.
22.8. Sobald ein KUNDE gesperrt oder der Nutzungsvertrag des KUNDEN gemäß diesem Paragraphen gekündigt wurde, darf dieser KUNDE die PLATTFORM auch mit anderen Nutzerkonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Gebührenansprüche von TRAVELTOKEN gegenüber dem KUNDEN, soweit diese aus der Zeit der Sperrung herrühren. Für die Zeitspanne einer vorübergehenden Sperrung entfallen die Nutzungsgebühren.
23.1. Ohne dass dadurch andere Rechte oder Rechtsmittel beeinträchtigt werden, kann jede Partei diese Vereinbarung und/oder jedes Bestellformular mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
wenn eine Partei den Betrieb einstellt (Entweder in der Gesamtheit oder sofern Abteilungen betroffen sind, die mit zur Durchführung dieser Vereinbarung wesentlichen Aufgaben betraut sind);
sofern eine Person (einschließlich eines Anteilseigners oder Inhaber eines anderen Sicherungsrechts) als Vermögens/-/Insolvenzverwalter für die jeweils andere Partei ernannt wird, oder sofern die Absicht einer solchen Bestellung geäußert wurde oder Unterlagen im Zusammenhang mit einer solchen Ernennung bei Gericht eingereicht werden;
ein Verfahren eingeleitet wird, das zur Auflösung einer Partei führt bzw. bedeutet, dass deren Vermögenswerte an ihre Gläubiger, Anteilseigner oder andere Mitarbeiter verteilt werden (ausgenommen im Falle eines Unternehmensfusion oder einer Umstrukturierung).
wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens abgelehnt wird
23.2. Unbeschadet der Bestimmungen von Ziffer 23 ist der Kunde nur berechtigt, diesen Vertrag und/oder einen Auftrag in Bezug auf zukünftige Dienstleistungen von TRAVELTOKEN oder eine Nichterfüllung durch TRAVELTOKEN in der Vergangenheit teilweise zu kündigen. Alle von TRAVELTOKEN zum Zeitpunkt der teilweisen oder vollständigen Auflösung bereits im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder eines Bestellformulars erbrachten Leistungen können unter keinen Umständen widerrufen werden und alle Rechnungen im Zusammenhang mit diesen Leistungen bleiben zum Zeitpunkt der Kündigung sofort fällig und zahlbar.
24.1. Der Wechsel zu einem anderen Betreiber oder auf eine eigene IKT-Infrastruktur ist jederzeit möglich.
24.2. Der Wechsel ist durch den KUNDEN mit einer Frist von 2 Monaten zu beantragen. Spätestens nach Ablauf der Frist muss der KUNDE TRAVELTOKEN über die Entscheidung unterrichten, was mit den Daten passieren soll (Wechsel zu anderem Anbieter, IKT-Infrastruktur oder Löschung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte).
24.3. Spätestens nach Ablauf der 2 Monate ist der Wechsel durch TRAVELTOKEN einzuleiten und innerhalb des Übergangszeitraums abzuschließen, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen oder eine individuelle Absprache eine längere Frist vorsieht.
24.4. Der Vertrag gilt dann als beendet, wenn entweder der Wechsel vollständig vollzogen ist oder – im Falle der Löschung der Daten bei uns - nach Ablauf der maximalen Kündigungsfrist. Der Übergangszeitraum beträgt im Regelfall 30 Tage. Dieser kann durch den KUNDEN einmalig um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. TRAVELTOKEN kann den Übergangszeitraum dann verlängern, wenn die technische Durchführung nicht – oder nur eingeschränkt möglich ist. Die Information hierrüber wird TRAVELTOKEN dem KUNDEN innerhalb von 14 Werktagen nach Beantragung des Wechsels mitteilen. Die Verlängerung durch TRAVELTOKEN darf einen Zeitraum von 7 Monaten nicht überschreiten. Die Kontinuität des Dienstes ist im Übergangszeitraum sichergestellt.
24.5. Die Durchführung des Wechsels erfolgt grundsätzlich kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass in Fällen in denen die Kündigung des Vertrages im Rahmen des Wechsels zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führen die für die verbleibende Vertragslaufzeit anfallenden – nutzungsunabhängige – Kosten und Preise bestehen bleiben.
25.1. TRAVELTOKEN ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn dies aus berechtigten Gründen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischen Änderungen oder Weiterentwicklungen, geänderten organisatorischen Anforderungen an den Betrieb der TRAVELTOKEN-Software, Regelungslücken in diesen AGB, geänderten Marktbedingungen oder anderen vergleichbaren Gründen erforderlich ist und der KUNDE dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
25.2. Bei künftigen Änderungen wird TRAVELTOKEN den KUNDEN mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich über die bevorstehenden Änderungen informieren und ihm mitteilen, wo er die bisherigen und neuen AGB einsehen kann.
25.3. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der KUNDE der Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) widerspricht, sofern in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen wurde.
25.4. Soweit durch die Änderung ein wesentlicher Vertragsbestandteil geändert wird, dessen Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht), erfolgt die Änderung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf; hierzu gehören insbesondere Vereinbarungen über die an die TRAVELTOKEN zu zahlende Vergütung.
26.1. TRAVELTOKEN erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. TRAVELTOKEN wird Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, speichern und verarbeiten.
26.2. Die PARTEIEN werden über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen VERTRAULICHEN INFORMATIONEN, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, strengstes Stillschweigen bewahren und diese weder weitergeben noch in sonstiger Weise verwerten. Die Weitergabe VERTRAULICHE INFORMATIONEN an Mitarbeiter der jeweiligen Vertragspartei und an Dritte ist nur dann zulässig, wenn die Weitergabe der betreffenden Informationen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den jeweiligen Mitarbeiter oder den Dritten erforderlich ist oder es sich bei dem Dritten um eine zur berufsrechtlichen Verschwiegenheit verpflichtete Person handelt.
26.3. Zu den VERTRAULICHE INFORMATIONEN gehören nicht solche, die nach dem vernünftigen Ermessen eines ordentlichen Kaufmanns unerheblich sind und daher keiner Geheimhaltung bedürfen. In Zweifelsfällen ist der Empfänger verpflichtet, den Status solcher Informationen mit der anderen PARTEI zu klären. Die Entscheidung der anderen PARTEI über die Vertraulichkeit dieser Informationen, die nach billigem Ermessen getroffen wird, ist dann verbindlich.
26.4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn
die betreffenden VERTRAULICHEN INFORMATIONEN zu dem Zeitpunkt, zu dem sie von einer PARTEI bereitgestellt werden, aus einem anderen Grund als einem Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind;
die betreffenden VERTRAULICHEN INFORMATIONEN einer PARTEI durch eine andere Quelle als die andere PARTEI zugänglich werden, sofern die PARTEI Grund zu der Annahme hat, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung an der Offenlegung der vertraulichen Informationen gehindert ist;
die PARTEI die andere PARTEI ermächtigt hat, bestimmte VERTRAULICHE INFORMATIONEN mit vorheriger schriftlicher Zustimmung an einen Dritten weiterzugeben;
die vertraulichen Informationen sich bereits im rechtmäßigen Besitz der anderen PARTEI befanden, bevor sie von der anderen PARTEI zugänglich gemacht wurden; oder
die offenlegende PARTEI aufgrund einer Anordnung eines zuständigen Gerichts, einer zuständigen Behörde oder einer zwingenden börsenrechtlichen Vorschrift zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist.
26.5. Von diesen Regelungen unberührt bleibt zwingendes Recht, dass die Erhebung, Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Partei erlaubt oder anordnet (z.B. § 5 GeschGehG, §§ 6 ff. HinSchG).
26.6. Die PARTEIEN verpflichten sich, mit allen von ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages eingesetzten Mitarbeitern eine Regelung gleichen Inhalts, wie diese Klausel zu vereinbaren.
26.7. Ist eine PARTEI aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme, z.B. aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder gesetzlicher Meldepflichten zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, so entfällt die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nur insoweit, als die Offenlegung der vertraulichen Informationen zur Erfüllung der die Offenlegung erzwingenden hoheitlichen Maßnahme erforderlich ist. In diesem Fall ist die PARTEI, die Adressat der hoheitlichen Maßnahme ist verpflichtet, die andere PARTEI unverzüglich vor der Offenlegung schriftlich zu informieren und in Absprache mit der anderen PARTEI vor der Offenlegung alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Offenlegungsanträge abzulehnen und/oder die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen.
26.8. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auf unbestimmte Zeit über die Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus.
27.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ist der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der TRAVELTOKEN in 20095 Hamburg.
27.2. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Recht der TRAVELTOKEN, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
27.3. Soweit die TRAVELTOKEN Übersetzungen der deutschsprachigen Fassung dieser AGB zur Verfügung stellt, ist für die rechtliche Beurteilung hinsichtlich des Regelungsgehalts der AGB stets die deutschsprachige Fassung (abrufbar unter [LINK]) maßgeblich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unterschiede oder Widersprüche zwischen der deutschen Sprachfassung und einer übersetzten Fassung dieser AGB bestehen.
27.4. TRAVELTOKEN weist darauf hin, dass die PLATTFORM Export- und Importbeschränkungen unterworfen sein kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen oder die Nutzung der PLATTFORM oder verwandter Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der KUNDE wird - soweit anwendbar - die geltenden Ausfuhr- und Einfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften beachten. Die Vertragserfüllung durch die TRAVELTOKEN steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften des Export- und Importrechts und keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
27.5. Der KUNDE ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen, die ihm aus diesem Vertrag zustehen, aufzurechnen oder zurückzubehalten, es sei denn, die Gegenansprüche sind von der TRAVELTOKEN schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Anhang I – Moderationsrichtlinien gemäß Digital Services Act (DSA)
Die Inhalte auf der Plattform werden durch TRAVELTOKEN moderiert. Die Moderation umfasst dabei die Prüfung von gemeldeten Verstößen durch TRAVELTOKEN.
Die Moderation der PLATTFORM bezieht sich auf alle Inhalte, die von ANBIETERN auf unserer PLATTFORM gemacht werden können. Umfasst sind daher unter anderem die Inhalte des ANBIETER wie z.B. die eingestellten Bilder, Texte und Informationen.
Die Moderation erfolgt dabei vollständig neutral, verhältnismäßig und transparent. Eine automatisierte Überprüfung / Entscheidung ist nicht vorgesehen. Alle Beschwerden werden von Mitarbeitern der TRAVELTOKEN geprüft und auf Basis der AGB und dem geltenden Recht beurteilt.
Alle Meldungen die bei TRAVELTOKEN eingehen werden innerhalb von 7 Werktagen intern geprüft und bearbeitet. Soweit die gemeldeten Verstöße offenkundig gegen die AGB oder geltendes Recht verstoßen, wird TRAVELTOKEN Maßnahmen ergreifen um die Verstöße abzustellen. Diese Maßnahmen richten sich nach dem AGB von TRAVELTOKEN und beinhalten unter anderem die temporäre Ausblendung von Inhalten, die Löschung von Inhalten, so wie die Sperrung einzelner KUNDEN.
TRAVELTOKEN wird bei der Auswahl der Maßnahme die Interessen der von der Maßnahme betroffenen Personen und Unternehmen berücksichtigen.
Alle Nutzer der Plattform und alle Personen, die auf die Plattform zugreifen können, können vermutete Verstöße jederzeit über das Meldeformular melden. Jede Meldung wird geprüft und dokumentiert.
Die Reaktion auf alle Anfragen erfolgt unter Beachtung des Datenschutzes.
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